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zü
Ïåðåâîä: zeitig
[ïðèëàãàòåëüíîå] ðàííèé; [ïðèëàãàòåëüíîå] ñâîåâðåìåííûé; [ïðèëàãàòåëüíîå] ïðåæäåâðåìåííûé;
Òåçàóðóñ:
- ... Kriegsministeriums dürfen kriegsbeschädigte, zeitig oder dauernd nicht feldverwendungsfähige ...
- ... Kriegsministeriums dürfen kriegsbeschädigte, zeitig oder dauernd nicht feldverwendungsfähige ...
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